Der Örtliche Personalrat am Berufsschulcampus Unstrut Hainich

Mitglieder des ÖPR

Kerstin Lengefeld – Vorsitzende & BPR Nordthüringen | Abteilung Technik-Mobilität

Elke Wolfram – stv. Vorsitzende | Abteilung Gesundheit-Umwelt

Iris Schreiber – SBV | Abteilung Soziales

Jens Bauer | Abteilung Soziales

Janine Fernschild | Abteilung Soziales

Petra Kellner | Berufliches Gymnasium

Sina Pasutti | Abteilung Technik-Mobilität & Fachschule für Technik

Ina Pohland | Abteilung Handel-Wirtschaft-Gastronomie

Unsere Aufgaben und Rechte

Unser Örtlicher Personalrat ist ein demokratisch gewähltes Gremium, das die Interessen der Lehrer an unserer Schule vertritt. Er setzt sich aus den gewählten Vertretern der Angestellten und Beamten der einzelnen Abteilungen zusammen und vertritt deren Interessen gegenüber dem Dienstherrn.

Die Einrichtung eines Personalrats ist gesetzlich vorgeschrieben und in den Personalvertretungsgesetzen der Länder und im Bundespersonalvertretungsgesetz geregelt.

Der Personalrat hat das Recht, bei Personalentscheidungen des Arbeitgebers (Schulleitung bzw. Staatliches Schulamt) mitzubestimmen, Anregungen und Beschwerden der Bediensteten entgegenzunehmen und diese an den Arbeitgeber weiterzuleiten sowie die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und Arbeitsschutzbestimmungen zu überwachen.

Der Örtliche Personalrat hat zudem das Recht, vom Arbeitgeber Informationen zu verlangen, die für die Durchführung seiner Aufgaben notwendig sind und muss vor wichtigen Entscheidungen des Arbeitgebers, die die Bediensteten betreffen, angehört werden.

Somit ist der Personalrat vergleichbar mit einem Betriebsrat, jedoch im öffentlichen Dienst tätig.

Der Örtliche Personalrat hat deshalb verschiedene Beteiligungsrechte, um die Interessen der Beschäftigten wahrzunehmen:

  • Mitbestimmungsrecht: Der Personalrat hat bei bestimmten Maßnahmen des Dienstherrn ein Mitbestimmungsrecht, das heißt, er muss vor der Entscheidung des Dienstherrn gehört und beteiligt werden. Beispiele hierfür sind die Einführung neuer Arbeitszeitmodelle oder die Einstellung von Personal.

 

  • Mitwirkungsrecht: Der Personalrat hat bei anderen Maßnahmen ein Mitwirkungsrecht. Das heißt, er hat das Recht, sich zu äußern und Vorschläge zu machen, die der Dienstherr berücksichtigen muss. Beispiele hierfür sind die Planung von Baumaßnahmen oder die Festlegung von Arbeitsbedingungen.

 

  • Anhörungsrecht: Der Personalrat hat ein Anhörungsrecht, wenn der Dienstherr eine Maßnahme plant, die die Beschäftigten betreffen kann. Der Dienstherr muss den Personalrat anhören und seine Stellungnahme berücksichtigen, bevor er die Maßnahme durchführt. Beispiele hierfür sind die Einführung von neuen Arbeitsmitteln oder die Umstrukturierung der Dienststelle.

Somit ist der Personalrat eine wichtige Interessenvertretung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Seine Aufgaben und Beteiligungsrechte sind gesetzlich geregelt und bieten den Beschäftigten Schutz und Mitbestimmungsmöglichkeiten. Der Personalrat steht vor zukünftigen Herausforderungen, wie beispielsweise der Digitalisierung und der Flexibilisierung der Arbeitswelt. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rolle des Personalrats in diesen Entwicklungen gestalten wird.

Beratungszeiten

Nach Vereinbarung.

Kontakt

Kerstin Lengefeld

InfoPoint

Elke Wolfram

stv. Vorsitzende

wolfram.elke@bsc-uh.de

Iris Schreiber

Schwerbehindertenvertretung

schreiber.iris@bsc-uh.de