- Soziales
Online: "Imagefilm Soziales"
Unsere angehenden Erzieher*innen produzierten ihren ersten Imagefilm im Modul 23 der Fachschule für Sozialwesen am Berufsschulcampus Unstrut-Hainich. Trotz der erschwerten Bedingungen unter den Maßgaben der Corona Pandemie, sind wir sichtlich stolz auf unseren gemeinsamen Lernprozess und das Ergebnis – aber schaut selbst!

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Bildungsangebote Soziales | Berufsfachschule
Kinderpfleger*in
- Soziales
Sie unterstützen als Fachkraft die Erziehung und Pflege des Säuglings, des Kleinst- und Kleinkindes. Sie arbeiten in Familien und Kindergärten. Sie unterstützen dort die Arbeit der Eltern und des sozialpädagogischen Fachpersonals.
Hauptschul- oder Qual. Hauptschulabschluss
2 Jahre
schulische Vollzeitausbildung – berufsqualifizierend
Staatlich geprüfte*r Kinderpfleger*in
Aufstiegsfortbildung: In den Bereichen Altenpflege, Familienpflege, Sozialpädagoge, Heilpädagoge oder Heilerziehungspflege.
BAföG möglich
Anmeldung: bis 31.03. jeden Jahres
Mehr Infos: Infoblatt Kipf
Bildungsangebote Soziales | Höhere Berufsfachschule
Sozialassistent*in
- Soziales
Als Fachkraft arbeiten Sie in sozialpädagogischen und pflegerischen Einrichtungen. Sie unterstützen die Erzieher*innen oder Altenpfleger*innen im erzieherisch-pflegerischen, künstlerisch-musischen und hauswirtschaftlichen Bereich.
Realschulabschluss
2 Jahre
schulische Vollzeitausbildung – berufsqualifizierend
Staatlich geprüfte*r Sozialassisten*in
Aufstiegsfortbildung: Fachschule Sozialpädagogik (Erzieher*in) bzw. Heilerziehungspflege, Besuch der einjährigen Fachoberschule (Gesundheit und Soziales) zum Erwerb der Fachhochschulreife
Anmeldung: bis 31.03. jeden Jahres
Mehr Infos: Infoblatt SoAs
Bildungsangebote Soziales | Fachschule
PiA - Erzieher*in (Bachelor Professional in Sozialwesen)
- Soziales
Die praxisintegrierte Ausbildung zur*zum Staatlich anerkannten Erzieher*in ist eine fachschulische Ausbildung, die sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil gliedert. Der theoretische Unterricht findet am Berufsschulcampus Unstrut-Hainich statt. Die praktische Ausbildung erfolgt bei einem festen Praxispartner.
- Realschul- oder gleichwertiger Bildungsabschluss und
- Abschluss einer mind. 2jährigen einschlägigen Berufsausbildung oder
- als gleichwertig anzusehende Qualifizierung, d.h. mind. 2jährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und Nachweis von 480 Stunden praktische Tätigkeit in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld
- Nachweis einer regelmäßigen schulischen oder beruflichen Vorbildung, die zusammen mindestens 12 Schuljahre umfasst
- Nachweis der für die Ausbildung in der Fachrichtung erforderlichen Eignung (Aufnahmetest wird an unserer Schule durchgeführt)
3 Jahre
- In der PiA findet in der Regel wöchentlich an 3 Tagen Unterricht und an 2 Tagen berufspraktische Ausbildung beim Praxispartner statt.
- Praxiszeiten in einem zweiten Arbeitsfeld sind integraler Bestandteil der Ausbildung.
- Die Ausbildungsinhalte, die Einsatzmöglichkeiten und der Berufsabschluss entsprechen der konsekutiven Ausbildungsform (Vollzeit).
Staatlich anerkannte*r Erzieher*in
Weiterführende Informationen: www.bildung.thueringen.de
Aufstiegsfortbildung: Heilpädagoge*in, Studium
Anmeldung: bis 31.03. jeden Jahres
Mehr Infos: Infoblatt FsEz PIA
Erzieher*in (Bachelor Professional in Sozialwesen)
- Soziales
Hier sind die Kleinen das Größte! Begleiten Sie Kinder und Jugendliche auf dem Weg des Erwachsenwerdens: Als staatlich anerkannte*r Erzieher*in fördern Sie die geistige, soziale und emotionale Entwicklung unserer nächsten Generation. Ob in der Krippe oder im Kindergarten, im Hort, der Jugendarbeit oder der Heimerziehung – die Arbeitsfelder sind vielseitig. Während der 3-jährigen praxisnahen Vollzeitausbildung erwerben sie berufliche Handlungskompetenzen und sammeln in verschiedenen Praktika wertvolle praktische Erfahrungen.
- Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss
- Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung
- Es muss eine mindestens zwölfjährige schulische oder berufliche Vorbildung nachgewiesen werden.
Änderung ab 1. August 2020
Künftig können auch Bewerbungen berücksichtigt werden, die über eine zu den bisherigen Regelvoraussetzungen (Realschulabschluss und einschlägige Berufsausbildung) gleichwertige Qualifikationen verfügen. Es gelten folgende Voraussetzungen:
Vorbildung | Zuzüglich prakt. Tätigkeit in einem für die jeweilige Fachrichtung förderlichen Einsatzfeld |
Realschulabschluss und Abschluss in einem mind. zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf (nicht einschlägig) | 480 Stunden |
Allgemeine Hochschulreife an einem Beruflichen Gymnasium der Fachrichtung Gesund und Soziales | 160 Stunden |
Fachhochschulreife an einer Fachoberschule der Fachrichtung Gesundheit und Soziales | kein Nachweis erforderlich |
Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife (sonstige) | 480 Stunden |
Bewerber*innen unterziehen sich zur Feststellung ihrer Eignung einer Prüfung zum Nachweis ihrer sozialpädagogischen, mathematischen, kommunikativen sowie künstlerisch/musischen Fähigkeiten.
3 Jahre
schulische Vollzeitausbildung – berufsqualifizierend
Staatlich anerkannte*r Erzieher*in
Aufstiegsfortbildung: Heilpädagoge*in, Studium
Anmeldung: bis 31.03. jeden Jahres
Mehr Infos: Infoblatt FsEz
Heilerziehungspfleger*in (Bachelor Professional in Sozialwesen)
- Soziales
Sie möchten im Sozial- und Gesundheitswesen Ihre pädagogischen und pflegerischen Kompetenzen vereinen. Als Fachkraft dürfen Sie erziehen, bilden und fördern und Ihre Fähigkeiten auch an Ihr Umfeld individuell weitergeben. Sie tragen dazu bei, dass Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen in den verschiedenen Institutionen der Erziehung, Bildung, Freizeit und Arbeit Partizipation erleben.
- Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss
- Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung
- Es muss eine mindestens zwölfjährige schulische oder berufliche Vorbildung nachgewiesen werden.
Änderung ab 1. August 2020
Künftig können auch Bewerber*innen aufgenommen werden, die über eine zu den bisherigen Regelvoraussetzungen (Realschulabschluss und einschlägige Berufsausbildung) gleichwertige Qualifikationen verfügen. Es gelten folgende Voraussetzungen:
Vorbildung | Zuzüglich prakt. Tätigkeit in einem für die jeweilige Fachrichtung förderlichen Einsatzfeld |
Realschulabschluss und Abschluss in einem mind. zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf (nicht einschlägig) | 480 Stunden |
Allgemeine Hochschulreife an einem Beruflichen Gymnasium der Fachrichtung Gesund und Soziales | 160 Stunden |
Fachhochschulreife an einer Fachoberschule der Fachrichtung Gesundheit und Soziales | kein Nachweis erforderlich |
Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife (sonstige) | 480 Stunden |
Bewerber*innen unterziehen sich zur Feststellung ihrer Eignung einer Prüfung zum Nachweis ihrer sozialpädagogischen, mathematischen, kommunikativen sowie künstlerisch/musischen Fähigkeiten.
3 Jahre
schulische Vollzeitausbildung – berufsqualifizierend
Staatlich anerkannte*r Heilerziehungspfleger*in
Aufstiegsfortbildung: Heilpädagoge*in, Studium
Anmeldung: bis 31.03. jeden Jahres
Mehr Infos: Infoblatt FsHe
Heilpädagoge*in
- Soziales
In der Fachschule für Heilpädagogik erwerben Sie Kompetenzen, um Menschen mit Entwicklungsbesonderheiten inklusiv zu erziehen, zu fördern und zu begleiten. Sie haben Gelegenheit, Ihre pädagogischen Erfahrungen zu reflektieren, Ihre theoretischen Erkenntnisse zu erweitern und sich spezielle Methoden anzueignen. So bereiten Sie sich darauf vor, Menschen mit Entwicklungsbesonderheiten in verschiedenen Institutionen oder in einer eigenen Praxis bei der Partizipation und Sinnfindung zu unterstützen. Die praktische Ausbildung absolvieren Sie in Ihrer Einrichtung.
- Staatliche Anerkennung als Erzieher*innen oder Heilerziehungspfleger*innen
- eine mindestens einjährige Tätigkeit in einer sozial-, heil- oder sonderpädagogischen Einrichtung (Ausnahmen bei Einzelfallprüfung, wenn ein gleichwertiger Bildungs- und Werdegang nachgewiesen werden kann)
Da die Ausbildung berufsbegleitend durchgeführt wird, muss ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit einer sozial-, heil- oder sonderpädagogischen Einrichtung vorliegen.
3 Jahre
- berufsbegleitende 3-jährige Teilzeitausbildung
Sie erfolgt mit 16 Wochenstunden an zwei ausgewählten Tagen in der Woche, einmal vormittags, einmal nachmittags und abends.
Staatlich anerkannte*r Heilpädagoge*in
Aufstiegsfortbildung: Studium
BAföG möglich
Anmeldung: bis 31.03. jeden Jahres
Mehr Infos: Infoblatt FsHp
Ansprechpartner*innen

Katrin Kindervater
Abteilungsleiterin
- Soziales
Raum: C 106
Telefon: 03601 450-309
Telefax: 03601 450-430
kindervater.katrin@bsc-uh.de

Julia Schulz
stv. Abteilungsleiterin
- Soziales
Raum: C 106
Telefon: 03601 450-309
Telefax: 03601 450-430
schulz.julia@bsc-uh.de

Jens Bauer
Fachbereichsleiter der Berufsfachschule
- Soziales
Raum: C 101
Telefon: 03601 450-119
Telefax: 03601 450-430
bauer.jens@bsc-uh.de

Maria Maukisch
Fachbereichsleiterin der Höheren Berufsfachschule
- Soziales
Raum: C 017
Telefon: 03601 450-303
Telefax: 03601 450-430
maukisch.maria@bsc-uh.de

Beatrice Kotainy
Fachbereichsleiterin für Erzieher*innen
- Fachschule für Sozialwesen
Raum: C 017
Telefon: 03601 450-303
Telefax: 03601 450-430
kotainy.beatrice@bsc-uh.de

Janine Fernschild
Fachbereichsleiterin für Heilerziehungspflege
- Fachschule für Sozialwesen
Raum: C 017
Telefon: 03601 450-303
Telefax: 03601 450-430
fernschild.janine@bsc-uh.de

Dr. Ulrike Engert
Fachbereichsleiterin für Heilpädagogik
- Fachschule für Sozialwesen
Raum: C 305
Telefon: 03601 450-302
Telefax: 03601 450-430
engert.ulrike@bsc-uh.de